Mitgliederbrief
pro Flims-Cassons · Postfach 247 · CH-7017 Flims Dorf
An unsere Mitglieder, Spenderinnen und Spender
Flims Dorf, 11. November 2016
Liebe Mitglieder, Spenderinnen und Spender
Mit diesem Schreiben wollen wir Sie im Nachgang zu unserer Vereinsversammlung vom 1. Oktober 2016 auf einige Punkte aufmerksam machen, die uns wichtig scheinen.
Homepage
Wir haben unsere Homepage www.flims-cassons.ch mit dem Ziel einer besseren Übersichtlichkeit überarbeitet. Zudem erscheint sie unter neuem Logo in neuer Aufmachung – schauen Sie doch mal rein!
Protokoll der 7. Vereinsversammlung vom 1. Oktober 2016
Dieses ist auf der Homepage aufgeschaltet und kann dort eingesehen werden. Auf Wunsch sind wir auch gerne bereit, Ihnen das Protokoll in Papierform zuzustellen.
Statuten
Aufgrund des Beschlusses der Vereinsversammlung betreffend den Zweckartikel wurde das Dokument angepasst und steht ebenfalls auf der Homepage zur Verfügung. Auch dieses können wir Ihnen auf Wunsch in Papierform zustellen.
Verwendung der Spendengelder
Die Haltung des Vorstandes zu dieser Frage wurde an der Vereinsversammlung erörtert. Lesen Sie dazu den folgenden Protokollauszug.
Aufgrund von mehreren Anfragen seitens der Spendern und Spenderinnen betreffend die Spende für den Ersatz der Seile der Pendelbahn Naraus - Cassons und aufgrund der derzeitigen Unsicherheit über das Schicksal dieser Pendelbahn möchte der Vorstand seine Haltung in Bezug auf die Verwendung der Spendengelder wie folgt kundtun:
Der Zweck der Spenden ist der Ersatz des Tragseiles der Pendelbahn Naraus - Cassons. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Spenden ihrem Zweck zuzuführen, solange noch nicht feststeht, ob die Pendelbahn Naraus - Cassons mittels Zustimmung der zuständigen Behörden abgebrochen werden kann. Da im jetzigen Zeitpunkt noch keine Bewilligung für den Rückbau der Pendelbahn Naraus – Cassons seitens der zuständigen Behörden vorliegt, stellt sich der Vorstand auf den Standpunkt, dass die betreffenden Spenden noch nicht zurückbezahlt werden können.
Sollte der Spendenzweck jedoch unerreichbar werden, kann der betreffende Spender entweder eine Rückzahlung dieser verlangen oder diese an einem anderen Verwendungszweck zuführen. Dies ist jedoch ein individueller Entscheid des einzelnen Spenders/Spenderin. Die Vereinsversammlung hat in dieser Sache keine Entscheidungskompetenz. Der Präsident erklärt ausdrücklich, dass jeder Spender und jede Spenderin im Falle der Unerreichbarkeit des Spendenzweckes autonom entscheiden kann was mit seiner / ihrer Spende geschehen soll. Damit ist auch die Befürchtung ausgeschlossen, dass dieses Geld schlussendlich entgegen dem Wunsche des Spenders oder der Spenderin bei der Weissen Arena Gruppe landet. Deshalb gilt es in diesem Falle die weitere Entwicklung abzuwarten und erst beim Vorliegen von klaren Fakten, z.B. Bewilligung zum Rückbau der Pendelbahn Naraus - Cassons, endgültig über diese Angelegenheit zu entscheiden.
Mitgliederbeitrag für das 8. Vereinsjahr
In der Beilage finden Sie die entsprechende Rechnung. Dürfen wir Sie bitten, diese bis Ende 2016 zu begleichen?
Aktuelles
An unserer 'Front' gibt es seit der Vereinsversammlung keine Neuigkeiten. Der Entscheid über das Gesuch für den Rückbau der Cassons-Bahn ist nach wie vor ausstehend. Ebenso haben wir noch nichts betreffend das Ergebnis der Y-Planung gehört. Es herrscht gespannte Ruhe. Wir werden Sie orientieren, sobald es Neuigkeiten gibt.
Freundliche Grüsse
Für den Vorstand des Vereins <pro Flims-Cassons>
Arno Krucker, Präsident